Bischöfin Richter: Privates Volksbegehren zum Karfreitag macht Unruhe deutlich
Komplexität des Themas geht weit über Forderungen des Volksbegehrens hinaus – Karfreitag hat Bedeutung für gesamte Gesellschaft
Beitrag vom 05.06.2026
Wien (epdÖ) Den Karfreitag als Feiertag für alle fordert ein privatrechtliches Volksbegehren, das vom 15. bis 22. Juni zur Unterzeichnung aufliegt. 2019 wurde der Karfreitag als gesetzlicher Feiertag für Angehörige der Evangelischen Kirche A.B., der Evangelischen Kirche H.B., der Altkatholischen und der Methodistischen Kirche durch die damalige ÖVP-FPÖ-Regierung abgeschafft, betroffen sind davon in der Folge auch freikirchliche Arbeitnehmer:innen. Vorangegangen war ein komplizierter Rechtsstreit, in dem ein konfessionsloser Arbeitnehmer auf Zahlung eines Feiertagsentgelts am Karfreitag geklagt hatte. Übrig geblieben ist letztlich der Karfreitag als „persönlicher Feiertag“, der allerdings aus dem Urlaubskontingent in Anspruch genommen werden muss. Hier finden Sie den gesamten Artikel des epdÖ.