Antrag auf Delegation des Religionsunterrichts
Die Evangelische Kirche in der Steiermark hat mit der Römisch-Katholischen Kirche Steiermark und den Freikirchen Österreichs zwischenkirchliche Vereinbarungen abgeschlossen. Darin geregelt ist die Möglichkeit der Delegation bzw. Abtretung des eigenen Religionsunterrichtes an die jeweils andere Kirche.
Die Antragsfristen sind folgendermaßen geregelt:
Für Schüler:innen an Berufsschulen: 1. LG: 27. September 2026, 2. LG: 4. November 2026, 3. LG: 21. Februar 2027, 4. LG: 14. Mai 2027
Für Schüler:innen an den übrigen Schularten: bis zum 30.09. des laufenden Schuljahres
- Sie möchten einen Antrag auf Delegation an den römisch-katholischen Religionsunterricht stellen, da an der Schule kein evangelischer Religionsunterricht angeboten werden kann? In diesem Fall erfolgt die Antragstellung ausschließlich über die Online-Plattform (siehe unten: "Online-Antrag").
- Möchten Sie einen Antrag auf Delegation an den freikirchlichen Religionsunterricht bzw. für freikirchliche Schüler:innen einen Antrag an den evangelischen Religionsunterricht stellen? Dies ist nur möglich, wenn an der Schule für evangelische Schüler:innen kein evang. Religionsunterricht bzw. für freikirchliche Schüler:innen kein freikirchlicher Religionsunterricht angeboten werden kann. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die jeweilige Religionslehrkraft.